Dialog GmbH , Werkstatt für Design und Druck
Alfred-Ammon-Straße 29
I-39042 Brixen, Südtirol, Italien
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www.dialog.bz
Geschäftsführer: Arnold Kaser, Franz Simmerle
MwSt.-Ident.-Nr. + Handelsregister-Nr. BZ IT 01322290212
Gesellschaftskapital: € 15.000,00
Inhaltlich und presserechtlich verantwortlich: Arnold Kaser
Copyright: © 2018 Dialog GmbH
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Dialog GmbH
Vivien Mitterrutzner
Josef Obexer
Johannes Kaser
Claudia Ebner
Allgemeines und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Dialog in den Bereichen Beratung, Konzeption, Grafikdesign, Werbung, Kommunikation, Corporate Design, Druckvorstufe, Druck, Veredelung, Weiterverarbeitung und Produktion sowie für damit verbundene Dienstleistungen.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von Dialog ausdrücklich anerkannt wurden.
1. Angebote und Auftragserteilung
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
Ein Auftrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebotes oder durch eine entsprechende Beauftragung zustande.
Beginnt Dialog auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor einer formellen Auftragsbestätigung mit der vereinbarten Leistung, gilt diese Leistung als beauftragt.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Entwürfe und Varianten, nachträgliche Änderungen, zusätzliche Korrekturen, Bildbearbeitungen, Textarbeiten, Übersetzungen und Datenaufbereitungen.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
2. Konzepte, Entwürfe und kreative Vorleistungen
Von Dialog entwickelte Konzepte, Ideen, Entwürfe, Layouts, Texte und Gestaltungsvorschläge dürfen ohne entsprechende Vereinbarung weder verwendet noch bearbeitet, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Dies gilt insbesondere für nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten und kreative Vorleistungen.
Mit der Beauftragung einer bestimmten Gestaltung werden nicht automatisch Rechte an weiteren im Zuge der Entwicklung entstandenen Entwürfen oder Varianten eingeräumt.
3. Korrekturen und Freigabe
Vor der Produktion erhält der Auftraggeber, soweit für die jeweilige Leistung vorgesehen, einen Korrekturabzug, ein PDF, einen Proof oder eine andere geeignete Möglichkeit zur Kontrolle und Freigabe.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von Texten, Namen, Adressen, Telefonnummern, Preisen, Terminen, Bildzuordnungen, Formaten und sonstigen Inhalten.
Für Fehler, die bei der Kontrolle übersehen oder ausdrücklich freigegeben wurden, übernimmt Dialog im gesetzlich zulässigen Umfang keine Verantwortung.
Änderungen nach erfolgter Freigabe sowie dadurch bereits entstandene Produktionskosten können zusätzlich verrechnet werden.
Erfolgt nach einer Änderung eine neuerliche Freigabe, ist die jeweils zuletzt freigegebene Fassung für die Produktion maßgeblich.
4. Vom Auftraggeber bereitgestellte Daten und Inhalte
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Schriften und sonstigen Inhalte für den vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Gelieferte Druckdaten werden, soweit vereinbart, auf ihre technische Verwendbarkeit für die vorgesehene Produktion geprüft. Eine inhaltliche, sprachliche oder gestalterische Kontrolle ist damit nicht automatisch verbunden.
Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlerhafte, unvollständige oder nicht produktionsfähige Daten entsteht, kann nach Aufwand verrechnet werden.
5. Offene Daten und Arbeitsdateien
Gegenstand des Auftrages ist grundsätzlich das vereinbarte Arbeitsergebnis.
Die zur Erstellung verwendeten offenen und editierbaren Arbeitsdateien sind nicht automatisch Bestandteil des Auftrages.
Dies betrifft insbesondere offene Dateien aus Adobe InDesign, Illustrator, Photoshop oder vergleichbaren Anwendungen sowie Ebenen, Verknüpfungen, Vorlagen, Bibliotheken, Produktionsaufbauten und sonstige interne Arbeitsdaten.
Die Übergabe eines druckfähigen PDF, einer Bilddatei oder eines anderen vereinbarten Endformates begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Herausgabe der zugrunde liegenden offenen Arbeitsdateien.
Die Herausgabe offener Daten erfolgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Wird die Herausgabe nachträglich gewünscht, kann Dialog die vorhandenen und zur Weitergabe geeigneten Daten zusammenstellen und übergeben. Der dafür erforderliche Aufwand für Zusammenstellung, Prüfung, Aufbereitung und Übertragung kann gesondert verrechnet werden.
Interne Arbeitsunterlagen, nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Skizzen, Testdateien, Vorlagen und sonstige interne Produktionshilfen sind nicht Bestandteil einer solchen Datenübergabe, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Schriften, Bilder und Fremdlizenzen
Bei einer vereinbarten Datenübergabe können nur jene Bestandteile übergeben werden, zu deren Weitergabe Dialog berechtigt ist.
Dies betrifft insbesondere Schriften, Stockfotos, Illustrationen, Videos, Musik, Software, Plugins, Vorlagen und andere lizenzpflichtige Inhalte Dritter.
Nicht übertragbare Bestandteile können von der Datenübergabe ausgenommen werden.
Sind für die eigenständige Weiterbearbeitung zusätzliche Lizenzen erforderlich, sind diese vom Auftraggeber selbst zu erwerben, sofern nichts anderes vereinbart wurde
7. Nutzungsrechte
Urheberrechte und sonstige gesetzlich geschützte Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am fertiggestellten und freigegebenen Arbeitsergebnis.
Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem jeweiligen Auftrag und dem vereinbarten Verwendungszweck.
Eine Nutzung, die wesentlich über den ursprünglich vereinbarten Verwendungszweck hinausgeht, kann einer gesonderten Vereinbarung bedürfen.
Die Einräumung von Nutzungsrechten und die Herausgabe offener Arbeitsdateien sind voneinander zu unterscheiden. Die Einräumung von Nutzungsrechten begründet daher nicht automatisch einen Anspruch auf Herausgabe der zugrunde liegenden offenen Arbeitsdateien.
8. Logos, Marken und Corporate Design
Bei der Entwicklung von Logos und Corporate Design erhält der Auftraggeber die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen finalen Dateien und Nutzungsrechte.
Die bereitgestellten Dateiformate sollen dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und langfristige Anwendung seines Erscheinungsbildes ermöglichen.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Entwicklungsvarianten, Skizzen und interne Arbeitsdateien sind davon nicht umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Prüfung der rechtlichen Verfügbarkeit oder Eintragungsfähigkeit von Firmennamen, Produktnamen, Marken, Logos, Claims oder sonstigen Kennzeichen sowie eine Marken oder Schutzrechtsrecherche sind nur dann Bestandteil des Auftrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Weiterbearbeitung übergebener Daten
Werden offene Daten an den Auftraggeber oder auf dessen Wunsch an einen anderen Dienstleister übergeben, können diese im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte weiterbearbeitet werden.
Für Änderungen, die nach der Übergabe nicht von Dialog vorgenommen wurden, übernimmt Dialog im gesetzlich zulässigen Umfang keine Verantwortung.
Dies betrifft insbesondere daraus entstehende Gestaltungsfehler, Textfehler, Farbabweichungen, Schriftprobleme, fehlende Verknüpfungen, technische Produktionsfehler und sonstige Qualitätsabweichungen.
Werden veränderte Daten später erneut bei Dialog produziert, erfolgt die Produktion auf Grundlage einer neuerlichen Prüfung und Freigabe.
10. Archivierung und Datensicherung
Dialog kann Projekt und Produktionsdaten zur Vereinfachung von Folgeaufträgen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahren.
Dieser Service begründet ohne gesonderte Vereinbarung keine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung.
Dialog übernimmt daher keine Garantie, dass Arbeits- oder Produktionsdaten nach Abschluss eines Projektes dauerhaft verfügbar oder vollständig wiederherstellbar sind.
Für die dauerhafte Sicherung der dem Auftraggeber übergebenen Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
11. Bilder und künstliche Intelligenz
Bei Bildern und Fotografien können Rechte von Fotografen, Bildagenturen, abgebildeten Personen oder anderen Rechteinhabern bestehen. Die zulässige Verwendung richtet sich nach den jeweils erworbenen Nutzungsrechten und Lizenzbedingungen.
Dialog kann im Rahmen kreativer und technischer Arbeitsprozesse auch Werkzeuge künstlicher Intelligenz einsetzen, beispielsweise zur Ideenfindung, Bildbearbeitung, Bildoptimierung, Bildgenerierung oder Unterstützung bei der Texterstellung.
Gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten werden berücksichtigt.
Bestehen für ein Projekt besondere Anforderungen hinsichtlich Ausschließlichkeit, Urheberrecht, Bildrechten oder dem Einsatz künstlicher Intelligenz, sind diese vor Beginn der entsprechenden Arbeiten zu vereinbaren.
12. Druck und Produktion
Druck und Produktion unterliegen Material und verfahrensbedingten Toleranzen.
Geringfügige technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Papier, Material, Format und Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb üblicher und zumutbarer Produktionstoleranzen liegen.
Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Proof, Digitaldruck, Offsetdruck und anderen Produktionsverfahren können technisch bedingt auftreten.
Auch bei Nachauflagen können gegenüber früheren Produktionen geringfügige Farb- und Materialabweichungen entstehen.
Produktionsbedingt unvermeidbare Mehr oder Minderlieferungen von bis zu 5 Prozent der bestellten Menge sind zulässig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich gelieferten Menge, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
13. Liefertermine
Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Termine ist die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Daten, Inhalte und Freigaben durch den Auftraggeber.
Verspätete Freigaben, nachträgliche Änderungen oder fehlende Unterlagen können zu einer entsprechenden Verschiebung des Liefertermins führen.
Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässen, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder anderen Umständen, die Dialog nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
14. Zusammenarbeit mit externen Partnern
Dialog kann zur fachgerechten Durchführung eines Auftrages geeignete externe Fachleute und Produktionspartner einsetzen.
Dazu können insbesondere Fotografen, Illustratoren, Texter, Übersetzer, Buchbinder, Veredler, Spezialdruckereien und andere Fachbetriebe gehören.
Soweit solche Leistungen zusätzliche Kosten verursachen, die nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Angebotes sind, werden diese vor Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
15. Abbruch oder vorzeitige Beendigung eines Kreativauftrages
Wird ein bereits begonnener Kreativauftrag auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Projektfortschritt abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der geleisteten Arbeitszeit zu den jeweils vereinbarten oder zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Stundensätzen. Bereits angefallene oder verbindlich beauftragte Fremdkosten werden zusätzlich verrechnet.
Vorbehaltlich einer abweichenden individuellen Vereinbarung beträgt die Vergütung bei einem vom Auftraggeber veranlassten Abbruch mindestens 50 Prozent des vereinbarten Netto Auftragswertes.
Sind die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs tatsächlich erbrachten Leistungen einschließlich angefallener Fremdkosten höher als 50 Prozent des vereinbarten Netto Auftragswertes, wird der entsprechend höhere tatsächliche Aufwand abgerechnet.
Bereits fertiggestellte oder in Produktion befindliche Leistungen und Produkte werden vollständig verrechnet.
Nutzungsrechte an bis dahin entstandenen Entwürfen und Arbeitsergebnissen werden nur in dem Umfang eingeräumt, in dem dies ausdrücklich vereinbart und die entsprechende Leistung vollständig bezahlt wurde.
16. Beanstandungen und Mängel
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware oder Leistung nach Erhalt zu prüfen.
Erkennbare Mängel sind Dialog innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Beanstandungen erhält Dialog zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Ersatzleistung, soweit dies nach Art der Leistung möglich und zumutbar ist.
Geringfügige Abweichungen, die die Gebrauchstauglichkeit oder den Gesamteindruck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen und innerhalb der vereinbarten oder üblichen Produktionstoleranzen liegen, stellen keinen Mangel dar.
17. Haftung
Dialog haftet nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für Inhalte, Daten und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder ausdrücklich freigegeben wurden, trägt der Auftraggeber die entsprechende Verantwortung.
Für Fehler oder Schäden, die durch nachträgliche Veränderungen von Daten oder Arbeitsergebnissen durch den Auftraggeber oder durch Dritte entstehen, übernimmt Dialog im gesetzlich zulässigen Umfang keine Verantwortung.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Werden Dialog zur Durchführung eines Auftrages personenbezogene Daten übermittelt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass deren Bereitstellung und die beauftragte Verarbeitung rechtmäßig erfolgen.
Soweit Dialog personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Personenbezogene Produktionsdaten werden nach Abschluss des Auftrages entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben behandelt.
19. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen bei Geschäftsvorgängen.
Bei größeren oder länger dauernden Projekten kann Dialog angemessene Vorauszahlungen oder Teilzahlungen vereinbaren.
Nutzungsrechte werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit vollständiger Bezahlung der entsprechenden Leistung eingeräumt.
20. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Forderung Eigentum von Dialog, soweit dies gesetzlich zulässig ist
21. Referenznutzung
Dialog darf fertiggestellte und veröffentlichte Arbeiten in angemessenem Umfang als Referenz für die eigene Unternehmenskommunikation verwenden, beispielsweise auf der eigenen Webseite, in Präsentationen, eigenen Publikationen oder bei Wettbewerben.
Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart wurde oder berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Noch nicht veröffentlichte Projekte werden ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht vorzeitig als Referenz veröffentlicht.
22. Vertraulichkeit
Nicht öffentliche Informationen des Auftraggebers, die Dialog im Rahmen eines Projektes bekannt werden und erkennbar vertraulich sind, werden vertraulich behandelt.
Dies gilt insbesondere für noch nicht veröffentlichte Produkte, Projekte, Kampagnen, Geschäftsinformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Unterlagen.
Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben davon unberührt.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsverhältnisse mit Dialog gilt italienisches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das zuständige Gericht in Brixen, Italien, Gerichtsstand.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen über andere Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben davon unberührt.
24. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Dialog und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.